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Barrierefreiheitserklärung

Hinweis

Als Kleinunternehmen unterliegen wir derzeit nicht der gesetzlichen Verpflichtung, eine vollständig barrierefreie Website bereitzustellen.

1. Einleitung

Die asg bauconsult Beratungsgesellschaft mbH setzt sich dafür ein, ihre Website im Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind das BGG sowie die BITV 2.0.

Diese Erklärung gilt für die Website asgbauconsult.de und die dort veröffentlichten Inhalte, sofern keine abweichenden Angaben gemacht werden.

Unsere Website orientiert sich an den Anforderungen der WCAG 2.1 auf dem Niveau AA.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Das bedeutet, dass einige Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 noch nicht vollständig erfüllt sind. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit und der Einhaltung der geltenden Standards.

Die Barrierefreiheit wird regelmäßig überprüft; die nächste Überprüfung ist für Juli 2026 geplant.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren

Unsere Website bindet externe Inhalte ein (z. B. über <iframe>-Elemente oder Skripte) und enthält Links zu externen Plattformen. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.

Betroffene externe Inhalte und Plattformen sind:

Diese eingebetteten Inhalte sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei. Folgende Einschränkungen können auftreten:

  • Eingeschränkte Nutzung durch Screenreader
  • Unvollständige oder fehlende Tastaturbedienbarkeit
  • Fehlende Alternativtexte oder unzureichende Bildbeschreibungen

Da diese Inhalte von Drittanbietern bereitgestellt werden, können wir auf deren Gestaltung keinen direkten Einfluss nehmen. Bei Problemen mit der Zugänglichkeit oder dem Zugriff auf bestimmte Inhalte wenden Sie sich bitte an: info@asgbauconsult.de

b) HTML-Struktur und semantische Barrieren

Aufgrund redaktioneller Pflege durch verschiedene Personen kann es in Teilen der Website zu strukturellen Defiziten bei der Auszeichnung von Inhalten kommen. Beispiele hierfür sind:

  • Unstrukturierte oder fehlerhafte Überschriftenhierarchie (z. B. mehrere <h1>-Elemente, ausgelassene Ebenen)
  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern (z. B. leere oder nicht aussagekräftige Beschreibungen)
  • Verwendung von Tabellen zur visuellen Gestaltung statt für Daten (fehlende Tabellenüberschriften)
  • Nicht aussagekräftige Linktexte wie „hier klicken“ oder „mehr erfahren“
  • Formulareingabefelder ohne korrekte Beschriftung (fehlende <label>-Elemente)
  • Eingeschränkte Lesbarkeit durch zu geringe Farbkontraste oder rein visuelle Hervorhebungen (z. B. „Text in Rot“)
  • Zu lange Absätze oder fehlende Textstruktur (keine Listen, Zwischenüberschriften etc.)
  • Eingebettete Videos oder Audios ohne Untertitel oder Transkript
  • Automatische Animationen oder Slider ohne Bedienmöglichkeit (z. B. Pause-Button)
  • Fehlende Sprachkennzeichnung bei Fremdsprachen im Fließtext

c) Inhaltliche Barrieren

Einige PDF- und Office-Dokumente, die auf unserer Website bereitgestellt werden, sind nicht barrierefrei. Mögliche Einschränkungen sind:

  • Fehlende Dokumentstruktur (Tags, Überschriften, Lesereihenfolge)
  • Komplexe Tabellen ohne klare Zuordnung von Spalten und Zeilen
  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei eingebetteten Bildern oder Grafiken

d) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 können bestimmte Inhalte von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen werden, wenn ihre Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Die Ausnahmeregelung beruht auf § 4 Absatz 5 der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Dies betrifft insbesondere ältere Dateien:

  • PDF-Dokumente und Office-Dateien, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.

Diese Dateien sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet und können derzeit aus organisatorischen Gründen nicht nachträglich überarbeitet werden. Künftig bereitgestellte Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@asgbauconsult.de

4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.07.2025 erstellt.

Die Prüfung erfolgte auf Grundlage einer internen Selbstbewertung sowie teilweise automatisierter Tests mit dem Tool WAVE.

Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die nächste Überprüfung ist für Juli 2026 geplant.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen über nicht barrierefreie Inhalte benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Kontakt:
Gregor Hellmeister
asg bauconsult Beratungsgesellschaft mbH
Stotternheimer Straße 1
55435 Gau-Algesheim

Telefon: 0 67 25 – 30 71 26
Telefax: 0 67 25 – 30 72 15
E-Mail: info@asgbauconsult.de

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen gegebenenfalls barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.

6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine unzureichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die unten genannte Schlichtungsstelle wenden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, Konflikte außergerichtlich zu lösen.

Schlichtungsstelle:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17-5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Website: www.lb.rlp.de

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